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Festsetzung des Beitragssatzes für Sonderzahlungen für Hausbesorger und Hausgehilfen

Neue VorschriftenARD 5708/7/2006 Heft 5708 v. 5.9.2006

Gemäß § 54 Abs 2 ASVG wird vom HVSVT für folgende Gruppen von Versicherten der Beitragssatz für die Sonderzahlungen neu, aber in unveränderter Höhe festgelegt:

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