3. Änderung der Satzung 2005 der Vorarlberger Gebietskrankenkasse betreffend Neudefinition der Angehörigeneigenschaft für die Mitversicherung ab 1. 8. 2006 (vgl dazu auch die Neudefinition des Begriffs Lebensgefährte durch das SRÄG 2006, BGBl I 2006/131, ARD 5701/2/2006; in Hinblick auf diese gesetzliche Klarstellung ist der Begriff der Lebensgemeinschaft nach der Absicht des Gesetzgebers in den Satzungen nicht mehr gesondert zu normieren und kann daher entfallen). Amtl VerlautbarungNr 92/2006 vom 22.08.2006. (www.avsv.at )