Sowohl in Kärnten als auch in der Steiermark wurden in den entsprechenden Landesgesetzen betreffend die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft Änderungen betreffend Teilprüfungen, Ausbildungsversuche, Integrative Berufsausbildung (verlängerte Lehrzeit und Teilqualifikation) sowie besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen vorgenommen: