DG-Info OÖ GKK 7/2006
Unterliegt ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH der Versicherungspflicht nach dem ASVG, so ist dieser in der Beitragsgruppe D1 ohne Kammerumlage, jedoch mit IE-Zuschlag anzumelden bzw abzurechnen.
Ob für einen Geschäftsführer Versicherungspflicht nach dem ASVG oder GSVG besteht, hängt von verschiedenen Kriterien - wie zB der Beteiligung - ab. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechtes (SozDok).