§ 18 GmbHG - Wird das Kündigungsschreiben nur von einem der - nicht einzelvertretungsberechtigten - Geschäftsführer der Arbeitgeber-GmbH unterzeichnet, ist die Kündigung dennoch wirksam; es kommt nicht darauf an, ob die Bevollmächtigung des Geschäftsführers zur Vornahme der Kündigung aus der Beendigungserklärung ersichtlich war.