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Zugang von Kündigungsschreiben

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5705/13/2006 Heft 5705 v. 22.8.2006

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 11.05.2006, 8 ObA 37/06h, ARD 5705/12/2006

Rechtssatz des OGH

Der Kündigende trägt das Risiko für den ordnungsgemäßen Zugang der Erklärung (OGH 26. 4. 1995, 9 ObA 55/95, ARD 4679/25/95 = RIS-Justiz RS0047277). Entzieht sich der Empfänger dem Zugang einer Erklärung absichtlich wider Treu und Glauben, muss er sich so behandeln lassen, als ob er die Erklärung rechtzeitig empfangen hätte.

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