§ 3 EGG, § 10 FBG, § 25 ZustG - Zwar sieht § 3 EGG iVm § 3 Z 4 FBG und § 10 FBG eine Verpflichtung zur Anmeldung einer Adressenänderung der Erwerbsgesellschaft beim Firmenbuch vor; das Gesetz normiert jedoch als Sanktion der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung nur Schadenersatzansprüche, nicht aber, dass die Zustellung an die im Firmenbuch zuletzt bekannt gegebene Adresse mit den Wirkungen einer gültigen Zustellung vorgenommen werden könnte (vgl zur vergleichbaren Bestimmung des § 26 GmbHG OGH 8. 6. 1998, 8 ObA 132/98i, ARD 4980/22/98). OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 57/06g.