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SV-Abmeldung ist keine Willenserklärung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5704/6/2006 Heft 5704 v. 17.8.2006

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 25.01.2006, 9 ObA 192/05h, ARD 5704/5/2006

Rechtssatz

Die Abmeldung des Arbeitnehmers von der GKK beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern erst eine (nachfolgende) Willenserklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.

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