§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 EStG - Wenn ein Arbeitnehmer seine Familienwohnung wegen Platzmangels nach der Geburt von Kindern vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, wegverlegt und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führt, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für diese privat bedingte doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht berücksichtigt werden.
VwGH 26.04.2006, 2006/14/0013