Mit der Änderung von AZG und ARG durch BGBl I 2006/138, ARD 5703/1/2006, werden die Arbeitszeitbestimmungen für Lenker an EU-Recht angepasst. Da für die Lenker von Fahrzeugen, die unter den Anwendungsbereich der VO (EG) 561/2006 fallen (= so genannte „VO-Fahrzeuge“1), ab 11. 4. 2007 die Lenkzeiten-VO anwendbar ist und auch die Änderungen von AZG und ARG teilweise erst mit diesem Zeitpunkt in Kraft treten, kommen im Übergangszeitraum unterschiedliche Normen zur Anwendung.