§ 27 Z 1 AngG - Als vertrauensunwürdig iSd § 27 Z 1 dritter Fall AngG sind alle Handlungen und Unterlassungen des Angestellten zu sehen, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und ihre Rückwirkung auf das Dienstverhältnis den Angestellten des dienstlichen Vertrauens des Arbeitgebers als unwürdig erscheinen lassen, weil der Arbeitgeber befürchten muss, dass der Angestellte seine Pflicht nicht mehr getreulich erfüllen wird und dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet.