§ 27 Z 1 AngG - Hat ein Arzt, nachdem er bereits am Vortag wegen Alkoholgeruch in seiner Atemluft unter Hinweis auf dienstrechtliche Konsequenzen angesprochen worden war, in einem alkoholisierten Zustand operiert, in dem er schon beim Gehen massiv beeinträchtigt war und sich im Gebäude kaum noch orientieren konnte, ist seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG berechtigt.