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Kostenerstattung für von einem Belegarzt erbrachte ärztliche Leistungen

SozialversicherungARD 5697/15/2006 Heft 5697 v. 18.7.2006

§ 131 Abs 1 ASVG - Unterzieht sich ein Versicherter in einer Krankenanstalt einer Leistung der ärztlichen Hilfe durch einen Belegarzt, die in der entsprechenden Honorarordnung für die Vertragsärzte nicht vorgesehen ist (hier: Kataraktoperation an beiden Augen), handelt es sich bei der (privaten) Krankenanstalt um einen „entsprechende Vertragspartner“ des SV-Trägers iSd § 131 Abs 1 ASVG und es besteht kein Anspruch des Versicherten auf Erstattung der von ihm getragenen Kosten über den von der GKK mit der Vertragseinrichtung vereinbarten Tagsatz hinaus.

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