Redaktionelle Anmerkung zu OGH 16.12.2005, 9 ObA 110/05z, ARD 5697/13/2006
Rechtssatz des OGH
Bei einem vorerst undurchsichtigen, zweifelhaften Sachverhalt kann die Entlassung rechtzeitig auch erst während des zur Aufklärung dieses Sachverhalts dienenden Strafverfahrens erfolgen.