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Entlassung erst nach Strafverfahren

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5697/14/2006 Heft 5697 v. 18.7.2006

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 16.12.2005, 9 ObA 110/05z, ARD 5697/13/2006

Rechtssatz des OGH

Bei einem vorerst undurchsichtigen, zweifelhaften Sachverhalt kann die Entlassung rechtzeitig auch erst während des zur Aufklärung dieses Sachverhalts dienenden Strafverfahrens erfolgen.

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