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Lebensgemeinschaft nach Scheidung - kein Anspruch auf Witwenpension

SozialversicherungARD 5695/9/2006 Heft 5695 v. 11.7.2006

§ 258 Abs 4 lit d ASVG - Leben Ehepartner nach ihrer Scheidung, bei der ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht unterzeichnet wurde, weiterhin bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten in einer Lebensgemeinschaft und haben dabei beide mit ihrem jeweiligen (Pensions-)Einkommen die Kosten der gemeinsamen Lebensführung vor dem Tod getragen, besteht nach dem Tod des geschiedenen Ehemannes kein Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf Witwenpension.

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