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Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen

Neue VorschriftenARD 5695/5/2006 Heft 5695 v. 11.7.2006

Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen mit 1. 8. 2006. Gemäß § 31a Gerichtsgebührengesetz sind die Gerichtsgebühren neu festzusetzen, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde liegenden Indexzahl um mehr als 10 % gestiegen ist (zur letzten Anhebung mit BGBl II 2001/213 siehe ARD 5224/5/2001).

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