Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen mit 1. 8. 2006. Gemäß § 31a Gerichtsgebührengesetz sind die Gerichtsgebühren neu festzusetzen, wenn der Verbraucherpreisindex gegenüber der der letzten Festsetzung zugrunde liegenden Indexzahl um mehr als 10 % gestiegen ist (zur letzten Anhebung mit BGBl II 2001/213 siehe ARD 5224/5/2001).