Verordnung des BMF, mit der die Verordnung des BMF betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen, BGBl II 2001/55 idF BGBl II 2001/384, geändert wird
BGBl II 2006/255, ausgegeben am 06.07.2006
§ 47 Abs 4 EStG - Mit dieser Änderung wird ab 2007 der Anwendungsbereich der Verordnung auf Bezüge aus betrieblichen Kollektivversicherungen ausgeweitet. Ab 1. 1. 2007 ist daher eine gemeinsame Versteuerung auch bei Zusammentreffen mit „Bezügen aus betrieblichen Kollektivversicherungen iSd § 18f VAG“ vom Pensionsversicherungsträger bzw von der pensionsauszahlenden Stelle vorzunehmen.