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Insolvenz-Ausfallgeld an Vertretungsorgan - kein Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten der Behörde

Insolvenz-AusfallgeldARD 5694/3/2006 Heft 5694 v. 7.7.2006

§ 1 Abs 6 Z 2 IESG - Aufgrund der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers am 14. 11. 2002 ist im vorliegenden Fall gemäß § 17a Abs 42 IESG noch § 1 Abs 6 Z 2 IESG idF vor der Novelle BGBl I 2005/102 anzuwenden, wonach die Mitglieder des Organs einer juristischen Person, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist, keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben.

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