§ 1 UWG - Das „planmäßige“ Ausspannen von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist nur dann unlauter, wenn ein subjektives Unrechtselement hinzutritt, das idR in Schädigungs- oder Behinderungsabsicht besteht. Auch für das Abwerben von Mitarbeitern von Medienunternehmen, insbesondere von Qualitätszeitungen, bestehen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Maßstäbe.