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Montageprivileg auch für Arbeitnehmer eines Schweizer Betriebes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5693/13/2006 Heft 5693 v. 4.7.2006

§ 3 Abs 1 Z 10 EStG - Bezieht ein (in Österreich unbeschränkt steuerpflichtiger) Arbeitnehmer von seinem Schweizer Arbeitgeber Einkünfte für Montagetätigkeiten im Ausland, so sind diese aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz seit 1. 6. 2002 ebenfalls von der Einkommensteuer befreit, wenn der Abgabepflichtige die übrigen Voraussetzungen der Steuerfreiheit des § 3 Abs 1 Z 10 EStG nachweist.

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