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Arbeitgeberzuschuss für Sicherheitsvorkehrungen eines Bankvorstandes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5691/9/2006 Heft 5691 v. 27.6.2006

§ 25 Abs 1 Z 1 lit a, § 26 Z 2 EStG - Aufwendungen des Arbeitgebers (hier: Kreditinstitut) für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus seines leitenden Angestellten (hier: Vorstandsmitglied) sind bei bloß abstrakter berufsbedingter Gefährdung von dessen Leben, Gesundheit und Vermögen, also nicht unerheblichem Eigeninteresse des Vorstandsmitglieds, steuerpflichtiger Arbeitslohn.

BFH 05.04.2006, IX R 109/00

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