§ 4 BPGG, § 4a BPGG - Ein aufgrund geistiger Behinderung bestehender pflegegeldrelevanter Aufwand kommt nur bei einer funktionsbezogenen Einstufung, nicht aber bei der diagnosebezogenen Mindesteinstufung zum Tragen. Da diese beiden Einstufungsvarianten strikt zu trennen sind, ist auch eine Addition der bei einer funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den einer diagnosebezogenen Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten ausgeschlossen.