vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berechnung des Ausbildungskostenrückersatzes bei betriebsinternen Schulungen

ArbeitsrechtARD 5691/6/2006 Heft 5691 v. 27.6.2006

§ 2d AVRAG, § 879, § 1014 ABGB - Da selbst bei Vorliegen einer Vereinbarung über den anteiligen Rückersatz der vom Arbeitgeber aufgewendeten Ausbildungskosten im Falle der Selbstkündigung des Arbeitnehmers nur jene Auslagen rückforderbar sind, die dem Arbeitgeber nicht auch ohne den den Arbeitnehmer betreffenden Ausbildungsaufwand entstanden wären - also nur die notwendigen und tatsächlich aufgewendeten Kosten -, sind in die Bewertung der Kosten einer betriebsinternen Schulung nur die variablen Schulungskosten, nicht aber die anteiligen Fixkosten einzubeziehen, weil diese nicht unmittelbar durch die Ausbildung gerade des betroffenen Arbeitnehmers entstanden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte