§ 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG - Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für eine fiktive, auf Barauszahlung des Kursgewinnes gerichtete Stock Option, sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG nicht erfüllt.
UFS Wien 05.01.2006, RV/1467-W/05