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Kein Arbeitslosengeldanspruch für Asylwerber nach negativem Asylbescheid

SozialversicherungARD 5689/11/2006 Heft 5689 v. 20.6.2006

§ 7 Abs 3 Z 2 AlVG - Nach § 7 Abs 1 AlVG hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt und die Bezugsdauer noch nicht erschöpft hat. Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf und arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist.

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