§ 1155 ABGB - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber auch nicht streikenden arbeitswilligen Arbeitnehmern das Entgelt verweigern kann, hat der OGH bereits in der Entscheidung OGH 19.12.2005, 8 ObA 23/05y, ARD 5655/6/2006, unter ausführlicher Darstellung des Meinungsstands der Lehre Stellung genommen. Der erkennende Senat schließt sich - wie schon in der Entscheidung OGH 25.01.2006, 9 ObA 71/05i, ARD 5679/10/2006 - diesen Ausführungen an, sodass es ausreicht, darauf zu verweisen. OGH 22.02.2006, 9 ObA 40/05f.