§ 22 Z 2, § 37 Abs 5 Z 3 EStG - Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung der Abfertigung eines Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit beziehenden Gesellschafter-Geschäftsführers ist die Einstellung aller Einnahmen bewirkenden aktiven Tätigkeiten (hier: auch der Funktionärstätigkeit).
UFS Wien 04.04.2006, RV/2637-W/02