Art 8 DBA-Deutschland 1954, § 22 Z 2, § 98 Abs 1 Z 2 EStG - Geschäftsführerbezüge iSd § 22 Z 2 EStG, die ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß Art 8 DBA-Deutschland 1954 der österreichischen Besteuerung. In dynamischer Auslegung des Begriffes der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iSd Art 8 DBA-Deutschland 1954 (Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats) ist nämlich auf den Stand des österreichischen Rechts im Zeitpunkt der DBA-Anwendung, dh seit 1982 auf § 22 Z 2 EStG, Bezug zu nehmen.