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EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung

Neue VorschriftenARD 5687/2/2006 Heft 5687 v. 8.6.2006

Mit der Verordnung des BMF betreffend die Finanzamtszuständigkeit in Bereichen der EU-Quellensteuer (EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung, EU-QuSt-ZV) werden dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart ab 1. 6. 2006 folgende Aufgaben übertragen:

Entgegennahme, Evidenzierung und Ausstellung der Nachweise gemäß § 4 Abs 3 EU-QuStG (vgl Optionsmöglichkeit zur Behandlung als OGAW-Fonds),

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