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Anrechnung von Vordienstzeiten - Fragepflicht des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5686/9/2006 Heft 5686 v. 2.6.2006

§ 2 AVRAG, § 1157 ABGB, KV-Fahrschulen - Zur Frage, ob die Anrechnung von Berufsjahren voraussetzt, dass der Arbeitnehmer diese bei Eintritt ohne Aufforderung bekannt gibt und nachweist, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzliche Aufgabe des Arbeitgebers ist, sich die für die nach dem Kollektivvertrag vorzunehmende Einstufung erforderliche Informationen zu verschaffen (vgl OGH 10.07.1997, 8 ObA 190/97t, ARD 4870/3/97). Dies ergibt sich auch aus der Aufklärungspflicht bzw (nach Vertragsabschluss) oder der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Selbst eine im KV vorgesehene Nachweispflicht des Arbeitnehmers kann nur dahin verstanden werden, dass der Nachweis dann zu erbringen sei, wenn es vom Arbeitgeber verlangt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der KV keine Grundlage für die Annahme bietet, dass dann, wenn der Angestellte diesen Nachweis nicht erbringt, die aufgrund einer - unter Berücksichtigung tatsächlich erbrachter Vordienstzeiten - höheren Einstufung gebührenden höheren Ansprüche nicht zustehen (vgl OGH 10.09.1997, 9 ObA 220/97m, ARD 4901/19/98).

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