§ 4, § 18 Abs 6 HbG - Ein Hausbesorger ist nicht zur persönlichen Verrichtung der im HbG vorgesehenen Reinigungsarbeiten verpflichtet, sondern hat lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten - von ihm selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte - regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden.
OGH 24.10.2005, 9 ObA 128/05x