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Anwendbarkeit des MLT für Hausbesorger auf Bauvereinigung

ArbeitsrechtARD 5686/2/2006 Heft 5686 v. 2.6.2006

§ 4 Abs 2, § 22 Abs 3 Z 1 ArbVG, MLT für Hausbesorger - Die Frage nach den Grenzen einer Kollektivvertragsfähigkeit ist ident mit der Frage, für welche Arten von Arbeitsverhältnissen die betreffende Körperschaft auf Arbeitgeberseite berechtigt wäre, Kollektivverträge abzuschließen. Liegt eine bescheidmäßige Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit ohne Einschränkung vor, ergibt sich der Umfang der Kollektivvertragsfähigkeit aus den die innere Organisation und den Aufgabenbereich dieser Berufsvereinigung regelnden Bestimmungen ihrer Statuten.Ob daher der Abschluss eines Hausbesorgervertrages vom Unternehmenszweck der Verwaltung eigener Wohnungen einer Bauvereinigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung umfasst ist, kann erst nach Beischaffung des Zuerkennungsbescheides und der Statuten der Berufsvereinigung (hier: Arbeitgeberverein der Bauvereinigungen Österreichs) beurteilt werden.

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