§ 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG idF BGBl 1991/699 - Im Fall der Veräußerung eines Betriebes, dessen Übernahme im Rahmen einer Verschmelzung (hier: Up-stream-Merger) eine Firmenwertabschreibung iSd § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG ermöglichte, durfte der noch nicht durch Fünfzehntelabschreibung abgeschriebene Firmenwert bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gewinnmindernd berücksichtigt werden.
VwGH 22.12.2005, 2004/15/0045