§ 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG idF BGBl 1991/699 - Im Falle einer bis 1995 vorgenommenen Verschmelzung (hier: Down-stream-Merger) war hinsichtlich eines mit dem übertragenen Betrieb verbundenen (objektbezogenen) und tatsächlich mit diesem Betrieb auf die übernehmende Gesellschaft übergegangenen Firmenwerts im Jahr 1996 neben der Abschreibung gemäß § 8 Abs 3 EStG auch eine Teilwertabschreibung nach § 6 Z 1 EStG zulässig.
VwGH 02.03.2006, 2002/15/0158