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Rücktritt von Geschäftsführerfunktion kein Austrittsgrund

ArbeitsrechtARD 5685/7/2006 Heft 5685 v. 30.5.2006

§ 26 AngG - Auch wenn ein Geschäftsführer gemäß § 16a GmbHG seine Funktion jederzeit - auch ohne wichtigen Grund - zurücklegen kann, ist ein damit verbundener Austritt aus dem Dienstverhältnis nur dann als berechtigt zu qualifizieren, wenn ein wichtiger Grund iSd § 26 AngG verwirklicht wurde.

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