§ 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG, § 74 Abs 1 Z 1 ASVG idF BGBl II 2003/611 - Der Spruch eines Bescheides, mit dem eine Verpflichtung auferlegt wird (hier: zur Zahlung von UV-Beiträgen gemäß § 74 Abs 1 Z 1 ASVG aufgrund einer Teilversicherung in der Unfallversicherung als selbstständiger Autor, Fachschriftsteller und Zeitungsartikelverfasser), muss so bestimmt gefasst sein, dass einerseits dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit gegeben wird, dem Leistungsauftrag zu entsprechen, und andererseits ohne weiteres Ermittlungsverfahren und neuerliche Entscheidung eine Vollstreckungsverfügung ergehen kann. Das Gesetz sieht nicht vor, dass eine Leistungsverpflichtung vom Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden kann.