Bundesgesetz, mit dem das BSVG geändert wird
BGBl I 2006/60, ausgegeben am 09.05.2006
Das Unfallversicherungsrecht der Bauern sieht besondere Ausschlussregelungen beim Zusammentreffen einer Betriebsrente mit einem Pensionsbezug vor. Hinsichtlich des Anfalles einer Betriebsrente hat der VfGH diese Bezugnahme in Hinblick auf eine ASVG-Pension wegen mangelnden sachlichen Zusammenhanges mit Ablauf des 31. 3. 2006 als verfassungswidrig aufgehoben (vgl VfGH 10.03.2005, G 147/04, ARD 5650/8/2006). Nunmehr erfolgt für Versicherungsfälle, die nach dem 31. 3. 2005 eingetreten sind, eine Neuregelung, die diesem Erkenntnis Rechnung trägt (siehe bereits den Ministerialentwurf 16. 1. 2006, 375/ME NR 22. GP, ARD 5650/1/2006).