Art 3 Abs 3 bis Abs 7 UStG - Werden ein Warenbestellschein eines Verkäufers aus dem EU-Ausland und ein Transportbestellschein eines außen stehenden Transportunternehmens dem Kunden (hier: pauschalierte Landwirte) in einem gewissen Zusammenhang angeboten und ist dies initiativ auf den Verkäufer oder ihm wirtschaftlich nahe stehende Personen zurückzuführen, so ist von einer in Österreich umsatzsteuerpflichtigen Versendungslieferung auszugehen.