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Steuerschlupfloch im DBA-Schweden soll geschlossen werden

Lohnsteuer und AbgabenARD 5678/10/2006 Heft 5678 v. 28.4.2006

Auf der Grundlage der Judikatur des EuGH sowie der Besteuerungsgrundsätze der OECD hat Österreich vorgesehen, dass Veräußerungsgewinne von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nur insoweit in Österreich steuerpflichtig sind, als die Wertzuwächse auf die Ansässigkeit des Beteiligungsinhabers in Österreich entfallen. Demgemäß besteuert Österreich nur jene Beteiligungsgewinne, die der zeitlichen Ansässigkeit in Österreich zuzuordnen sind.

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