§ 84 Abs 1, § 321 Abs 2 BAO - Ein Unternehmensberater ist nicht zur allgemeinen Vertretung seiner Kunden vor den Abgabenbehörden berechtigt.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0064
Sachverhalt: Der beschwerdeführende Unternehmensberater wurde von einer Bau GmbH bevollmächtigt, sie „in allen wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten gegenüber den zuständigen Behörden und Gebietskörperschaften zu vertreten, sowie Eingaben und Erklärungen zu unterfertigen.“