§ 177 ASVG, § 92 B-KUVG - Eine durch die berufliche Tätigkeit verursachte Angstpanik-Störung und eine chronifizierte depressive Störung stellen als psychische Erkrankungen keine Berufskrankheit im Sinne der Sozialversicherungsgesetze dar.
OGH 22.12.2005, 10 ObS 105/04w