Durch eine Änderung der Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe betragen die Sozialhilferichtsätze für Wien ab 1. 4. 2006 für Alleinunterstützte sowie für hauptunterstützte Alleinerzieher mit minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern im gemeinsamen Haushalt € 420,-, für Hauptunterstützte sowie Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 325,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 125,-. Verordnung der Wiener Landesregierung; LGBl für Wien 2006/25, 25. Stück, ausgegeben am 31.03.2006.