§ 16 Abs 1 Z 6, § 33 Abs 4 Z 1 EStG - Befindet sich die Ehefrau eines Abgabepflichtigen bis Anfang April eines Jahres im Mutterschutz und den restlichen Teil des Jahres sodann im Karenzurlaub und übersteigt der Wochengeldbezug der Ehefrau die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag, so kann bei den Wochengeldbezügen der Ehefrau kein Pendlerpauschale in Abzug gebracht werden, um die Zuverdienstgrenze zu unterschreiten, weil auszuschließen ist, dass der Ehefrau während des Mutterschutzes Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erwachsen.