§ 10 Abs 1 AlVG - Die Frage, wie sich ein Arbeitsloser bei einem vom AMS vermittelten Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob er das Zustandekommen eines Dienstverhältnisses vereitelt hat und ihm folglich das Arbeitslosengeld zu versagen ist, ausschlaggebend und erfordert somit präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgesprächs.