vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereitelung durch verspätete Kontaktaufnahme mit potenziellem Arbeitgeber

ArbeitslosenversicherungARD 5672/13/2006 Heft 5672 v. 4.4.2006

§ 10 Abs 1 AlVG - Gemäß § 10 Abs 1 AlVG verliert ein Arbeitsloser, der sich weigert, eine ihm von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, für die Dauer der Weigerung, jedenfalls aber für die Dauer der auf die Weigerung folgenden 6 Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unter „Vereitelung“ ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt; das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmenden Verhalten des Vermittelten seinen Grund haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte