§ 2a GlbG idF BGBl I 2001/98 - Verlangt der Arbeitgeber von einer Pilotin nach deren mutterschaftlicher Abwesenheit im Gegensatz zu allen anderen weit überwiegend männlichen Piloten ohne sachliche Rechtfertigung die Absolvierung einer Prüfung (eines „JTT-Checks“) als Voraussetzung zur Weiterbeschäftigung, liegt darin eine geschlechtsspezifische Diskriminierung und kann das negative Ergebnis dieser Prüfung nicht als Rechtfertigung für deren Abhaltung dienen; eine wegen des Scheiterns bei der Prüfung vorgenommene Kündigung ist daher wegen Diskriminierung anfechtbar.