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Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen

Basis-WissenARD 5668/14/2006 Heft 5668 v. 21.3.2006

1. Definition der Überstunde (§ 68 Abs 4 EStG)

Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde.

Als Normalarbeitszeit gilt jene Arbeitszeit, die aufgrund

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