1. Definition der Überstunde (§ 68 Abs 4 EStG)
Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde.
Als Normalarbeitszeit gilt jene Arbeitszeit, die aufgrund
1. Definition der Überstunde (§ 68 Abs 4 EStG)
Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde.
Als Normalarbeitszeit gilt jene Arbeitszeit, die aufgrund