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Beendigung während geblockter Altersteilzeit - 50%-Zuschlag auf offenes Zeitguthaben

SozialversicherungARD 5668/13/2006 Heft 5668 v. 21.3.2006

§ 27 AlVG, § 19e Abs 2 AZG - Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während geblockter Altersteilzeit, ist dem Arbeitnehmer das im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Zeitguthaben an Normalarbeitszeit unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 50 % abzugelten.

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