§ 27 AlVG, § 19e Abs 2 AZG - Kündigt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während geblockter Altersteilzeit, ist dem Arbeitnehmer das im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Zeitguthaben an Normalarbeitszeit unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 50 % abzugelten.