§ 292 Abs 3, § 294 Abs 1 ASVG - Seit der Aufhebung der Pauschalanrechnungsvorschrift des § 294 Abs 1 lit b ASVG mit dem Erkenntnis VfGH 27.02.2001, G 104/00, ARD 5217/17/2001, fallen Unterhaltsansprüche unter den allgemeinen Einkommensbegriff des § 292 Abs 3 ASVG, wonach diese Einkünfte nur im tatsächlich zufließenden Ausmaß für die Ermittlung der Ausgleichszulage heranzuziehen sind. Der bloße Anspruch auf bestimmte Geld- und Sachleistungen reicht dafür nicht aus.